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Kann der Kunde das Taxi seiner Wahl nehmen?
Ja, wenn am Taxistand keine speziell vorgesehene Warteschlange ist.
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Darf der Fahrer die Bezahlung per Scheck zurückweisen?
Ja, wenn die Information, daß keine Schecks akzeptiert werden, außen auf dem Fahrzeug sichtbar angebracht ist.
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Darf der Fahrer während der Fahrt rauchen?
Nein, nur mit Zustimmung des Fahrgastes.
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Darf der Fahrer von anderen Personen als seinen Fahrgästen bei der Fahrt begleitet werden?
Nein, das ist untersagt.
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Darf der Fahrer ein Trinkgeld verlangen?
Nein, und dies egal auf welche Weise. Allerdings kann er Trinkgeld annehmen, wenn es ihm gegeben wird.
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Darf der Fahrer Kunden auf offener Straße mündlich oder durch Gesten anwerben?
Nein, das ist strikt untersagt.
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Muss der Fahrer eine Quittung ausstellen, auf der der vom Kunden bezahlte Bertrag ausgewiesen ist?
Ja, dies ist Vorschrift bei einer Fahrt ab 15 Euro oder mehr, aber auch bei niedrigeren Beträgen, wenn der Kunde dies verlangt. Es ist Sache des Kunden, die Angaben dieser Quittung zu überprüfen (Datum, Abfahrts- und Ankunftszeit, Ort der Annahme und des Ausstiegs, Höhe der Fahrtkosten, der entsprechenden Tarife und, falls erforderlich, die Aufschläge), die den faktischen Tatsachen und der ausgewiesenen Taxi-Nummer entsprechen.
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Ist der Fahrer verpflichtet, das Gepäck des Kunden anzunehmen?
Nein. Da es sich hier allerdings um eine Dienstleistung handelt wird dem Fahrer geraten, dem Kunden in dieser Sache mit Höflichkeit entgegenzukommen.
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Woran erkennt man, daß ein Taxi im Dienst ist?
Wenn sein Leuchtschild nicht zugedeckt ist.
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Für Reklamationen jeder Art wenden Sie sich an:
Préfecture de Police
DCTC
Service des Taxis Parisiens
36, rue des Morillons
75732 Paris Cedex 15
France
Internetseite der Préfecture de Police de Paris:
www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr
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Eine Zigarette rauchen, während Sie auf die nächste Metro warten?
Unmöglich: Das gesamte Pariser Metronetz gilt als Nichtraucherzone.
Lesen Sie «Gesundheit: Raucher/Nichtraucher»
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Woran erkennt man, daß ein Taxi frei ist?
Wenn das Leuchtschild an ist.
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Sind Kindersitze in Taxis Pflicht?
Artikel R.412-1 der französischen Straßen- und Verkehrsordnung sieht vor, dass die Benutzung eines Norm geprüften Kindersicherheitssitzes für Fahrgäste unter 13 Jahren in einem Taxi, in einem Mietwagen oder jedem anderen betroffenen Fahrzeug im öffentlichen Personenbeförderungsverkehr nicht erforderlich ist. Infolgedessen kann ein Fahrgast, der mit einem Kind unter 13 Jahren reist, von einem Taxifahrer nicht fordern, dass sein Wagen mit einem entsprechenden Kindersitz ausgerüstet ist.
Ein Taxifahrer hingegen kann die Beförderung eines Reisenden in Begleitung eines Kindes unter 13 Jahren nicht mit der Begründung verweigern, dass jenes keinen Norm geprüften Sicherheitssitz zu seiner unmittelbaren Verfügung hat.
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Wie hoch ist der Preis für die Aufnahme eines Kunden?
2,10 Euro (Tarif gültig seit dem 17.April 2007).
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Muss der Fahrer die Bezahlung mit Kreditkarte/Bankkarte akzeptieren?
Ja, wenn er das hierfür erforderliche Gerät besitzt.
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Kann der Fahrer in bestimmten Fällen einen Fahrgast ablehnen?
- Ja, wenn der Fahrgast außerhalb des Fahrgebiets der Pariser Taxis (Paris, Hauts de Seine, Seine Saint-Denis, Val de Marne, Orly, Le Bourget, Roissy und des Parc des Expositions de Villepinte) fahren möchte, außer er befindet sich am Flughafen von Roissy, wo er in jede Richtung fahren darf.
- Ja, wenn der Fahrgast offenkundig betrunken ist.
- Ja, wenn das Gepäck des Fahrgastes nicht mit der Hand zu tragen ist, außer es handelt sich um einen faltbaren Rollstuhl o.ä. für Behinderte.
- Ja, wenn die Reisenden kein Benehmen haben oder durch das Gepäck das Wageninnere verschmutzt oder beschädigt werden kann.
- Ja, wenn die Fahrgäste Tiere mit sich führen, außer es handelt sich um Sehbehinderte mit ihren Blindenhunden.
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Welche Bedeutung hat die angezeigte Summe auf dem Zähler, die Sie sehen, wenn Sie einsteigen?
Es handelt sich um den Aufnahme-Preis, d.h. 2,10 Euro (Tarif gültig seit dem 17.April 2007), zuzüglich der Summe für die Anfahrt des Fahrzeuges ab dem Zeitpunkt der Reservierung bis zu dem Ort, an dem Sie aufgenommen werden.
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Kann der Fahrer weitere Aufschläge verlangen?
Ja:
- Ab dem zweiten Gepäckstück (Koffer, Paket oder anderen sperrigen Gegenstand:Skier, Kinderwagen, etc)
Bei mehr als 5 Kg abgelegten Gewichtes im Kofferraum: 0,90 Euro/Einheit (Preis am 9.April 2005)
Nein :
- Für den Transport von Tieren
- Für die Aufnahme an Bahnhöfen
- Für Behinderte, ihren Rollstuhl und/oder ihre begleitenden Tiere
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Darf der Fahrer sich weigern, 4 Personen mitzunehmen?
Nein, er muss sie mitnehmen, allerdings wird ab der 4. Person ein Aufschlag in Höhe von 2,70 Euro (Preis am 9.April 2005) für Erwachsene berechnet. Für Kinder unter 10 Jahre wird die Hälfte des Erwachsenen-Tarifes berechnet.
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Kann ein Taxi Kurzfahrten ablehnen?
Nein, es profitiert von einer Gebühr für eine Mindeststrecke. Wenn der Betrag für die Fahrt (inklusive Zuschläge) zusätzlich zur Grundgebühr unter 5,60 € liegt, kann der Fahrer 5,60 € verlangen (Tarif gültig seit dem 17.April 2007).
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