Sie sind nicht Staatsangehöriger eines Landes der Europäischen Union? Und Sie sind älter als 15 Jahre? Sie werden an einem Tag mindestens 175 € im gleichen Geschäft ausgeben? Dann können Sie vom Steuerlass profitieren. Für die Erstattung der französischen Mehrwertsteuer oder TVA („Taxe sur la Valeur Ajoutée“) fragen Sie bitte nach einer „Tax free Shopping France“-Rechnung in den Kaufhäusern und „Tax free for tourists“-Läden. Der rückerstattete Betrag steht in der Rubrik „steuerfreier Betrag“ („Montant de la détaxe“). Am letzten Flughafen vor Ihrer Ausreise aus der Europäischen Union lassen Sie ihre Rechnungen im Zoll entwerten und abstempeln. Schicken Sie dann innerhalb von drei Monaten die abgestempelten rosa Durchschläge in dem vorfrankierten Umschlag, der Ihnen bei Ihrem Einkauf übergeben wurde, zurück. Achtung: Für Lebensmittel, Dienstleistungen, Reisen, Fotoentwicklungen, Änderungsarbeiten und Reparaturen gilt die Steuererlass-Regelung nicht.
Für eine Rückerstattung der Steuer ohne ein Passieren des Zolls, wenn Sie aus der Europäischen Union mit der Bahn ausreisen, beachten Sie bitte, dass die Pariser Bahnhöfe, im Gegensatz zu den Flughäfen, kein Zollbüro besitzen. Sie müssen sich dann an spezielle Institutionen wenden.
Um bereits steuer befreite Produkte zu kaufen, bieten zahlreiche Geschäfte, die berühmten „Duty-Free-Shops“, von denen viele im Quartier um die Opéra und das Palais Royal liegen, steuer befreite Produkte, insbesondere Luxusprodukte (Parfum, Lederwaren etc.). Dieser Vorteil ist natürlich nur Personen, die nicht der Europäischen Union angehören, vorbehalten, deshalb wird man bei Ihrem Einkauf auch Ihren Pass sowie manchmal auch ihr Flugticket verlangen… Die Kaufhäuser besitzen ebenfalls „Duty-Free“-Bereiche, genau wie die internationalen Bereiche der Flughäfen.