Gesundheit

Raucher/Nichtraucher

Gle-non-fumeur-3 Am 15. November 2006 wurden in der Verordnung Nr. 2006-1386 die Bedingungen für ein Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen festgelegt.

Das Verbot galt im ersten Schritt in allen geschlossenen und überdachten Räumen mit Publikumsverkehr und an allen Arbeitsplätzen. Zusätzlich wurden alle Gesundheits- und Schulinstitutionen, welche der Bildung und/oder Unterbringung von Minderjährigen dienen, sowie sämtliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs eingeschlossen.

Seit dem 1. Januar 2008 weitet sich das Verbot nun auch auf gastronomische Einrichtungen wie Hotels, Restaurants, Cafés, Bars, Tabakläden, Casinos und Diskotheken aus. Das Rauchen ist nur noch auf Terrassen von Cafés, Gaststätten o. ä. erlaubt, die nicht überdacht sind oder eine offene Front ins Freie aufweisen.

Die Einrichtung einer Nichtraucherzone ist erlaubt, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Sie unterliegt außerdem den in Kraft getretenen gesetzlichen Vorgaben. Eine Bedienung durch das Servicepersonal oder anderweitige Dienstleistungen werden in diesem Bereich nicht gewährleistet.

Mehr über das Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen finden Sie unter: www.tabac.gouv.fr

Wo Sie Ihre Zigaretten kaufen?

TabakDie Tabakläden erkennt man an ihren rautenförmigen Schildern. Der durchschnittliche Preis für eine Packung beträgt 5 €. Je nach Lokal (Restaurant, Bar oder Nachtclub) kann der Preis für eine Packung Zigaretten höher ausfallen.

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